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In Deutschland haben viele Millionen Arbeitnehmende und Auszubildende Anspruch auf „Vermögenswirksame Leistungen” (VL). Bis zu 40 Euro pro Monat können Sie als Arbeitgeber-Zuschuss erhalten. Die genaue Höhe des Zuschusses hängt in der Regel von Tarif- oder Betriebsvereinbarungen ab. Falls Ihr Jahreseinkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt, ist zusätzlich auch noch Unterstützung vom Staat drin: die sogenannte Arbeitnehmer-Sparzulage. Prüfen Sie, ob Sie förderberechtigt sind und und legen Sie VL clever in einem Fondssparplan an.

So funktioniert das Förderkonzept.

Das sind Vermögenswirksame Leistungen.
Mit VL können Sie zusätzliches Geld von Ihrem Arbeitgeber erhalten – bis zu 480 Euro im Jahr. Abhängig vom Einkommen können Sie zusätzlich bis zu 80 Euro pro Jahr vom Staat oben drauf erhalten.

Clever anlegen mit einem Fondssparplan.
Der Anlagezeitraum bei Vermögenswirksamen Leistungen beträgt sieben Jahre. Mit einem Fondssparplan können Sie Ihre VL in dieser Zeit für sich arbeiten lassen.

Immer gut beraten durch Ihre Sparkasse.
Wie Sie einen Fondssparplan für Vermögenswirksame Leistungen einrichten, erklärt Ihnen Ihre Beraterin oder Ihr Berater in der Sparkasse.

Vermögenswirksame Leistungen jetzt sinnvoll investieren.

Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf VL haben.

In vielen Unternehmen werden Vermögenswirksame Leistungen freiwillig gezahlt. Schauen Sie zunächst in Ihren Arbeitsvertrag. Falls Sie hier keine Informationen finden, fragen Sie in der Personalabteilung oder beim Betriebsrat nach. Denn geregelt sind die Beiträge nicht nur im individuellen Arbeitsvertrag, sondern häufig im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Anspruch auf VL können Arbeitnehmende, Beamtinnen und Beamte, Auszubildende, Richterinnen und Richter oder Soldatinnen und Soldaten haben. Der Arbeitergeber-Zuschuss stellt lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtigen Arbeitslohn dar. Keine VL erhalten Sie in freier Mitarbeit, als Selbständige oder Rentnerinnen und Rentner.

Vielleicht ist eine Arbeitnehmer-Sparzulage drin.

Berechtigt für eine Arbeitnehmer-Sparzulage auf Antrag sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro bzw. Verheiratete / eingetragene Lebenspartner mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Diese zum Jahr 2024 erhöhten Einkommensgrenzen beziehen sich nicht auf Ihr Bruttoeinkommen, sondern auf Ihr zu versteuerndes Einkommen. Das Bruttoeinkommen kann daher höher liegen. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten die Arbeitnehmer-Sparzulage unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. 
 
Sofern Sie zulagenberechtigt sind, erhalten Sie eine Arbeitnehmer-Sparzulage von bis zu 80 Euro im Jahr. Wer sich zum Beispiel für einen Fondssparplan entscheidet und den staatlich maximal geförderten Betrag von 400 Euro im Jahr anlegt, kann bis zu 80 Euro im Jahr an Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten. Das entspricht 20 Prozent der VL-Einzahlungen. Diese Zulage ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Sie profitieren also von den staatlichen Leistungen, ohne hierauf Abgaben leisten zu müssen.

Die Chancen der Kapitalmärkte für den Vermögensaufbau nutzen.

Sie erhalten VL? Dann brauchen Sie nur noch eine passende Anlageform. Mit einem Deka-FondsSparplan eröffnen sich zusätzlich interessante Renditeperspektiven indem Sie die Chancen der Kapitalmärkte für den Vermögensaufbau nutzen. Sechs Jahre zahlen Sie in den ausgewählten VL-Fonds ein. Im Anschluss ruht das Geld für ein Jahr.
Und das ist konkret für Sie drin: Nach sechs Jahren haben Sie mit einer Förderung durch VL von monatlich 40 Euro bereits 2.880 Euro angespart. Bei einer angenommenen Rendite Ihres Fondssparplans von 5% pro Jahr können daraus sogar 3.520 Euro werden. Haben Sie Ihren Fondssparplan bei Ihrer Sparkasse eingerichtet, übergeben Sie die entsprechende Bescheinigung der Personalabteilung Ihrer Firma. Sie überweist ab diesem Zeitpunkt monatlich den vereinbarten Betrag.

Und so funktioniert ein Deka-FondsSparplan mit VL.

Sie wählen gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater in der Sparkasse einen VL-fähigen Fonds aus. Das Geld wird angelegt, um die Renditechancen entsprechend Ihres individuellen Anlageprofils an den internationalen Kapitalmärkten zu nutzen. Dabei werden die Risiken breit gestreut und Ihre Chancen durch ein intelligentes Fondsmanagement bestmöglich genutzt. Übrigens: Falls Sie es wünschen, können Sie in Fonds der Deka investieren, die nachhaltige und ethische Kriterien in ihrer Anlagepolitik berücksichtigen.

Wesentliche Risiken

  • Kursrisiken
    Die konkreten Risiken hängen von der Auswahl des Produktes ab.
  • Wertschwankungen
    Kapitalmarktbedingte Schwankungen können nicht ausgeschlossen werden und zu Verlusten führen.
  • Währungsrisiken
    Währungsschwankungen an den Devisenmärkten können die Fondsperformance belasten.
  • Nachhaltigkeitsrisiken
    Je nach Produktauswahl kann die Anlagepolitik von individuellen Nachhaltigkeits- und Ethikvorstellungen abweichen. Darüber hinaus kann nicht garantiert werden, dass alle im Fonds enthaltenen Titel auch in Zukunft den Nachhaltigkeitsanforderungen entsprechen.

Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen der Kundinnen und Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z.B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterliegen.
Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Dezember 2023.

Diese Unterlage / Inhalte wurden zu Werbezwecken erstellt. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen Basisinformationsblätter, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten. Bitte lesen Sie diese, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen.
Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte in deutscher Sprache inklusive weiterer Informationen zu Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung erhalten Sie auf www.deka.de/beschwerdemanagement  Die Verwaltungsgesellschaft des Investmentfonds kann jederzeit beschließen, den Vertrieb zu widerrufen.